Konto-Verifizierung
Erklärung aller nötigen Angaben zur Verifizierung eines Payrexx Accounts
Dieser Artikel soll Ihnen bei der Kontoprüfung helfen und die Aktivierung von Payrexx Direct und Swiss Collecting vereinfachen. Als Finanzintermediär sind wir verpflichtet, Ihre Organisation und die entsprechenden Vertreter:innen zu identifizieren.
- geschäftliche Angaben zu Ihrer Organisation, einschliesslich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls Sie eine haben
- persönliche Angaben und ein gültiges Ausweisdokument sowie einen Adressnachweis der Vertreter:innen
- eine aktive Website mit sichtbaren Geschäftsbedingungen und Kontaktinformationen
Wir benötigen folgende Angaben zu Ihrer Organisation:
- Geschäftsart
- Firmenname
- Branche des Geschäfts
- Website mit sichtbaren Geschäftsbedingungen und Kontaktinformationen
- Geschäftssitz (Adresse, Land)
- Telefonnummer und E-Mail
- Handelsregister - und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
- Dokument zum Unternehmensnachweis
Je nach Land kann eine passendere Rechtsform gewählt werden. Je nach gewählter Gruppe der Rechtsform sind im weiteren Verlauf andere Angaben notwendig.
In der folgenden Übersicht sind die verschiedenen wählbaren Rechtsformen per Land ersichtlich
CH/LI
DE
AT
FR
IT
NL
DK
UK
LU
BG
Schweiz / Liechtenstein
Rechtsformgruppe | Wählbare Rechtsform |
---|---|
Einzelunternehmen |
|
Unternehmen |
|
Verein (NPO) |
|
Stiftung (NPO) |
|
Öffentliche Verwaltung |
|
Deutschland
Rechtsformgruppe | Wählbare Rechtsform |
---|---|
Einzelunternehmen |
|
Unternehmen |
|
Verein (NPO) |
|
Stiftung (NPO) |
|
Öffentliche Verwaltung |
|
Österreich
Rechtsformgruppe | Wählbare Rechtsform |
---|---|
Einzelunternehmen |
|
Unternehmen |
|
Verein (NPO) |
|
Stiftung (NPO) |
|
Öffentliche Verwaltung |
|
Frankreich
Rechtsformgruppe | Wählbare Rechtsform |
---|---|
Einzelunternehmen |
|
Unternehmen |
|
Verein (NPO) |
|
Stiftung (NPO) |
|
Öffentliche Verwaltung |
|
Italien
Rechtsformgruppe | Wählbare Rechtsform |
---|---|
Einzelunternehmen |
|
Unternehmen |
|
Verein (NPO) |
|
Stiftung (NPO) |
|
Öffentliche Verwaltung |
|
Niederlanden
Rechtsformgruppe | Wählbare Rechtsform |
---|---|
Einzelunternehmen |
|
Unternehmen |
|
Verein (NPO) |
|
Stiftung (NPO) |
|
Öffentliche Verwaltung |
|
Dänemark
Rechtsformgruppe | Wählbare Rechtsform |
---|---|
Einzelunternehmen |
|
Unternehmen |
|
Verein (NPO) |
|
Stiftung (NPO) |
|
Öffentliche Verwaltung |
|
Vereinigtes Königreich
Rechtsformgruppe | Wählbare Rechtsform |
---|---|
Einzelunternehmen |
|
Unternehmen |
|
Verein (NPO) |
|
Stiftung (NPO) |
|
Öffentliche Verwaltung |
|
Luxemburg
Rechtsformgruppe | Wählbare Rechtsform |
---|---|
Einzelunternehmen |
|
Unternehmen |
|
Verein (NPO) |
|
Stiftung (NPO) |
|
Öffentliche Verwaltung |
|
Bulgarien
Rechtsformgruppe | Wählbare Rechtsform |
---|---|
Einzelunternehmen |
|
Unternehmen |
|
Verein (NPO) |
|
Stiftung (NPO) |
|
Öffentliche Verwaltung |
|
Aus regulatorischen Gründen sind wir dazu verpflichtet, Ihre Angaben zu überprüfen.
Je nach Geschäftsform können verschiedene amtliche Registrierungsunterlagen hochgeladen werden, weshalb bei den weiteren Geschäftsangaben je nach Rechtsform unterschieden wird, welche weitere Dokumente und Informationen angefragt werden müssen.
In der folgenden Abbildung sind die notwendigen Angaben je nach Rechtsform ersichtlich:
Rechtsform | Geschäftsangaben | Unternehmensnachweis |
---|---|---|
Einzelunternehmen |
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Unternehmen |
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Vereine |
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Stiftungen |
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|
Öffentliche Verwaltung |
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Der Artikel 4. + 3. des GwG regelt, welche Personen in finanzgeschäftlichen Entscheidungen angegeben werden müssen. Genauer bedeutet dies für die Händler:innen, dass...
- ... die gesetzlich vertretende Person, die zur Unterschrift berechtigt ist, erfasst werden muss. Bei Kollektivunterschriften müssen mindestens zwei gesetzliche Vertreter:innen angegeben werden.
- ... die wirtschaftlich berechtigten Personen (Ultimate Business Owner - UBO) erfasst werden müssen: Alle Gesellschafter:innen, die 25 % oder mehr der Anteile des Unternehmens besitzen, müssen erfasst werden. Wenn es keine eindeutig wirtschaftlich berechtigte Person gibt, muss der/die Kontrollinhaber:in (fiktiver UBO) angegeben werden (z. B. die geschäftsführende Person, die die Kontrolle über die Organisation und die entsprechenden Vermögenswerte ausübt).
Dieselbe Person kann gleichzeitig sowohl gesetzlicher Verantwortlicher wie wirtschaftlich berechtigt sein. Beispielsweise würde dies zutreffen, wenn ein Gesellschafter 25% oder mehr der Unternehmensanteile besitzt und berechtigt ist, im Namen des Unternehmens zu unterzeichnen.
Uns ist es bewusst, dass die gesetzliche Definition, der wirtschaftlich berechtigen Personen, nicht immer praktikabel ist, deswegen finden sie in der folgenden Darstellung konkretere Angaben je nach Rechtsformgruppe:
Einzelunternehmen
Unternehmen
Verein
Stiftung
Öffentliche Verwaltung
Personen mit 25% oder mehr der Unternehmenanteile (UBO)
In einem Unternehmen können Personen, die 25 % oder mehr der Unternehmensanteile haben, als wirtschaftlich Berechtigte (UBO) angesehen werden.
Beispiel 1: Das Beispielunternehmen "Exampe & Partners" hat die gesamten Anteile auf vier Gesellschafter verteilt zu je 25%. Dieser Gewinnanspruch macht sie alle zu UBOs der Vereinigung. Und so müssten alle angegeben werden (inkl. Dokumente). Falls lediglich eine Person 25% oder mehr der Anteile hätte, wäre dieser alleiniger UBO.
Beispiel 2: Tom ist das einzige Mitglied, das den "Yoga Studio Example" finanziert (besitz also 100% der Unternehmensanteile). Er hat keine formale Rolle in diesem Unternehmen, sondern fungiert als deren externer Stakeholder. In diesem Fall ist Tom aufgrund einer tatsächlichen Kontrolle (inkl. Gewinnanspruch), die er über das Unternehmen ausübt, ein UBO für des "Yoga Studios Example".
Falls niemand 25% oder mehr der Unternehmenanteile besitzt, dann muss der/die Kontrollinhaber:in (fiktiver UBO) angegeben werden.
Personen, die auf sonstige Weise eine tatsächliche Kontrolle ausüben (Kontrollinhaber:innen - fiktive UBOs)
Wenn Ihr Unternehmen keinen UBO hat, müssen Sie einen oder mehrere fiktive UBOs bestimmen. Ein fiktiver UBO ist eine natürliche Person, welche tatsächlich über das Unternehmen bestimmen kann und über das entsprechende Vermögen verfügen kann.
Beispiel: Die Zweckgemeinschaft "Organisation des Example Festivals", welche als Einfache Gellschaft organisiert ist, besteht aus 5 Mitglieder. Alle Besitzen jeweils 20% der Anteile. Jedoch ist der Geschäftsführer dazu berechtigt, alleine Entscheidungen zu treffen und verfügt über das vorhandene Vermögen. Der Geschäftsführer wäre in diesem Fall ein fiktiver UBO.
Personen mit 25% oder mehr der Unternehmenanteile (UBO)
In einem Unternehmen können Personen, die 25 % oder mehr der Unternehmensanteile haben, als wirtschaftlich Berechtigte (UBO) angesehen werden.
Beispiel 1: Die "Beispiel GmbH" hat die gesamten Anteile auf vier Gesellschafter verteilt zu je 25%. Dieser Gewinnanspruch macht sie alle zu UBOs der Vereinigung. Und so müssten alle angegeben werden (inkl. Dokumente). Falls lediglich eine Person 25% oder mehr der Anteile hätte, wäre dieser alleiniger UBO.
Beispiel 2: Tom ist das einzige Mitglied, das die "Example AG" finanziert (besitz also 100% der Unternehmensanteile). Er hat keine formale Rolle in diesem Unternehmen, sondern fungiert als deren externer Stakeholder. In diesem Fall ist Tom aufgrund einer tatsächlichen Kontrolle (inkl. Gewinnanspruch), die er über das Unternehmen ausübt, ein UBO für des "Example AG".
Falls niemand 25% oder mehr der Unternehmenanteile besitzt, dann muss der/die Kontrollinhaber:in (fiktiver UBO) angegeben werden.
Personen, die auf sonstige Weise eine tatsächliche Kontrolle ausüben (Kontrollinhaber:innen - fiktive UBOs)
Wenn Ihr Unternehmen keinen UBO hat, müssen Sie einen oder mehrere fiktive UBOs bestimmen. Ein fiktiver UBO ist eine natürliche Person, welche tatsächlich über das Unternehmen bestimmen kann und über das entsprechende Vermögen verfügen kann.
Beispiel: Die "Sample AG" zählt über 150 Aktionäre . Kein Aktionär besitzt 25% oder mehr der Anteile. Jedoch ist der Geschäftsführer dazu berechtigt, Entscheidungen zu treffen und verfügt über das vorhandene Vermögen. Der Geschäftsführer wäre in diesem Fall ein fiktiver UBO.
Ein Verein hat von Grund auf keine wirtschaftliche Berechtigten. Deshalb müssen alle Mitglieder des Vereinsvorstandes, die 25% oder mehr der Stimmrechte besitzen, angegeben werden. Falls es bei keinem Vorstandsmitglied der Fall ist, geben Sie bitte ein Mitglied des Vereinsvorstandes an, das sowohl die Kontrolle über den Verein als auch die Verfügung über das jeweilige Vermögen ausüben kann. Wir empfehlen Ihnen, den Präsidenten der Vereins anzugeben.
Eine Stiftung hat von Grund auf keine wirtschaftliche Berechtigten. Stiftungen geben jeweils die gesetzliche Vertreter an. Des weiteren ist eine schriftliche Erklärung (lediglich die Personenangaben ohne Beweisdokumente) folgenden Personen notwendig:
- Gründer der Stiftung (Personen oder Organisationen)
- Festgelegte Begünstigte (Personen oder Organisationen)
- Alle Mitglieder des Stiftungsrates, welches 25% oder mehr der Stimmrechte besitzen
Diese Schriftliche Erklärung wird in Ihrem Konto verlinkt sein und kann vollständig online ausgefüllt werden. Alle relevanten Angaben für diese schriftliche Erklärung sind jeweils in der Stiftungsurkunde zu finden.
Öffentliche Verwaltungen haben von Grund auf keine wirtschaftliche Berechtigten. Öffentliche Verwaltungen geben jeweils die gesetzlichen Vertreter:innen (unterschriftsberechtigt) an. Die angegebenen Personen müssen darüber hinaus auf der Website der jeweiligen öffentlichen Verwaltung auffindbar sein.
Folgende Daten und Dokumente sind bei allen anzugebende Personen notwendig:
- Vorname und Name
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Farbige Kopie eines Identisätsnachweises (nur Personalausweis, Reisepass oder Führerausweis gültig)
- Privatadresse und Land
- Bestätigung der Privatadresse (nur Strom- und Wasserrechnung, Bankkontoauszug oder amtliches Dokument gültig)
- Mindestens ein:e gesetzliche:r Vertreter:in muss angegeben werden. Bei Kollektivunterschriften müssen mindestens zwei gesetzliche Vertreter:innen angegeben werden.
Folgende Dokumente werden zur Bestätigung Ihrer Identität akzeptiert:
- Pass
- Identitätskarte/ Personalausweis
- Fahrausweis
Wichtig! Laden Sie bitte ein vollständiges Bild eines Ausweises hoch, der alle aufgeführten Anforderungen erfüllt.
- muss gültig sein (nicht abgelaufen)
- Vorder- und Rückseite
- muss in guter Qualität/lesbar und in Farbe sein
- alle vier Ecken müssen sichtbar sein (nicht abgeschnitten oder unvollständig)
- JPG oder PNG Format
Folgende Dokumente werden für die Bestätigung der Privatadresse akzeptiert:
- Strom- oder Wasserrechnung
- Bank- oder Kreditkartenauszug (Sie können Beträge gerne unleserlich machen)
- amtliches Dokument
Wichtig! Anforderungen an das Dokument
- ausgestellt innerhalb der letzten 6 Monate (Datum muss ersichtlich sein)
- Ihr vollständiger persönlicher Name, sowie Privatadresse muss ersichtlich sein
- muss in guter Qualität/lesbar und in Farbe sein
- alle vier Ecken müssen sichtbar sein (nicht abgeschnitten oder unvollständig, jedoch können irrelevante Informationen unleserlich gemacht werden)
Geben Sie folgende Informationen über Ihr Bankkonto, auf welches Sie Ihre Auszahlungen von Payrexx erhalten werden, an:
- Währung des Kontos
- Land der Bank
- Swift-Code (BIC)
- IBAN-Nummer
Banken haben strenge Richtlinien und nehmen Zahlungen meist nur an, wenn Empfänger:innen auf der Überweisung mit den eingetragenen Kontoinhaber:innen zu 100 % übereinstimmen. Es ist deshalb wichtig, dass bei der Anmeldung die korrekten Zahlungsinformationen und die korrekte Unternehmensart angegeben werden:
- Einzelunternehmen gelten als natürliche Personen und Überweisungen werden deshalb immer auf den Namen der eingetragenen Person angewiesen. Das Bankkonto muss also entsprechend auf den persönlichen Namen dieser Person lauten und nicht auf den Firmennamen.
- Andere Unternehmensarten wie GmbHs oder AGs gelten als juristische Person und Überweisungen werden auf den eingetragenen Firmennamen versendet. Das Bankkonto muss auf diesen Firmennamen lauten und darf nicht auf eine natürliche Person eingetragen sein.
- Gemeinnützige Organisationen wie Vereine oder Non-Profit-Organisationen müssen ein Konto lautend auf den Namen der Organisation haben.
Mehr Informationen zu Auszahlungen und Bankkonten finden Sie in folgendem Artikel:
Wir benötigen Informationen darüber, was Sie verkaufen respektive welche Dienstleistungen Sie anbieten.
- Beschreibung, was Sie in Ihrem Shop verkaufen werden
- geschätzter monatlicher Umsatz
- Firmenbezeichnung
- wiederkehrende Transaktionen: Lassen Sie uns wissen, ob Sie Produkte/Dienstleistungen im Austausch für monatliche, vierteljährliche, jährliche usw. Zahlungen anbieten.
- Link zur Webseite
Wichtig: Aus Sicherheitsgründen können wir keine High Risk Business akzeptieren. Eine Liste mit den nicht unterstützten Geschäftsmodelle finden Sie unter folgendem Link:
Nachdem Sie alle benötigten Informationen und Dokumente eingereicht haben, wird unser Onboarding-Team Ihren Antrag schnellstmöglich prüfen.
Alle Anträge, die an Werktagen vor 16.00 Uhr eingehen, werden noch am selben Tag von uns geprüft.
Sollten wir Rückfragen zu Ihrem Antrag haben, erhalten Sie zeitnah eine E-Mail von unserem Onboarding-Team.
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