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        • Clearhaus
        • Datatrans
        • HeyLight
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          • Concardis Payengine ALIAS GATEWAY
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  • Was brauchen wir, um Dein Konto zu aktivieren?
  • Geschäftliche Angaben
  • Personenangaben
  • Angaben zum Bankkonto
  • Angaben zu Produkten und Dienstleistungen
  • Prüfung

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  1. Erste Schritte

Konto-Verifizierung

Um Payrexx Pay oder Payrexx Pay Plus nutzen zu können, ist es notwendig, Dein Payrexx-Konto zu verifizieren. In diesem Artikel erfährst Du, wie es geht.

Last updated 1 month ago

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Die Verifizierung Deines Kontos kannst Du im Backend Deines Payrexx-Kontos unter Kontoprüfung abschliessen vornehmen.

Was brauchen wir, um Dein Konto zu aktivieren?

Als Finanzintermediär sind wir verpflichtet, Deine Organisation und ihre Vertreter zu identifizieren. Aus diesem Grund benötigen wir die folgenden Dokumente und Informationen.

  • zur Organisation, einschliesslich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)

  • und ein gültiges Ausweisdokument sowie einen Adressnachweis des/der Vertreter(s)

  • eine aktive Website mit sichtbaren Geschäftsbedingungen und Kontaktinformationen

  • ein , lautend auf den Namen der Organisation

Geschäftliche Angaben

Von Deiner Organisation werden die folgenden geschäftlichen Angaben benötigt:

  • Geschäftsart

  • Firmenname

  • Branche des Geschäfts

  • Website mit sichtbaren Geschäftsbedingungen und Kontaktinformationen

  • Geschäftssitz (Adresse, Land)

  • Telefonnummer und E-Mail

  • Handelsregisterauszug und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)

  • Dokument zum Unternehmensnachweis

Art der Rechtsform

Wähle je nach Land in dem sich Deine Organisation befindet, die passende Rechtsform aus.

Schweiz / Liechtenstein

Rechtsformgruppe
Wählbare Rechtsformen

Einzelunternehmen

  • Einzelperson / Entreprise individuelle / Ditta individuale

  • Einfach Gesellschaft / Société simple / Società semplice

Unternehmen

  • Aktiengesellschaft (AG) / Société anonyme (SA) / Società anonima (SA)

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / Société à responsabilité limitée (SARL) / Società a garanzia limitata (Sagl)

  • Kommanditgesellschaft / Société en commandite / Società in accomandita

  • Kollektivgesellschaft / Société en nom collectif / Società in nome collettivo

  • Kommanditaktiengesellschaft / Société en commandite par action / Società in accomandita per azioni

  • Genossenschaft / Société coopérative / Società cooperativa

  • Holding

Verein (NPO)

  • Verein / Association / Fondazione

Stiftung (NPO)

  • Stiftung / Fondation / Fondazione

Öffentliche Verwaltung

  • Öffentliche Verwaltung / Administration publique / Amministrazione pubblica

Deutschland

Rechtsformgruppe
Wählbare Rechtsformen

Einzelunternehmen

  • Einzelperson

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Partnergesellschaft

Unternehmen

  • Aktiengesellschaft (AG)

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Kommanditgesellschaft (KG)

  • Unternehmergesellschaft (UG)

  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

  • Europäische Gesellschaft

  • Eingetragene Genossenschaft

  • Offene Handelsgesellschaft

  • Holding

Verein (NPO)

  • Verein

Stiftung (NPO)

  • Kirchliche Stiftung/ öffentliche Stiftung

  • Stiftung des privaten Rechtes

Öffentliche Verwaltung

  • Körperschaft öffentlichen Rechts

  • Öffentliches Unternehmen

Österreich

Rechtsformgruppe
Wählbare Rechtsformen

Einzelunternehmen

  • Einzelperson

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Unternehmen

  • Aktiengesellschaft (AG)

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Kommanditgesellschaft (KG)

  • Kommandit-Erwerbsgesellschaft

  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

  • Europäische Gesellschaft

  • Offene Erwerbsgesellschaft

  • Holding

Verein (NPO)

  • Verein

Stiftung (NPO)

  • Stiftung

Öffentliche Verwaltung

  • Körperschaft öffentlichen Rechts

  • Öffentliches Unternehmen

Frankreich

Rechtsformgruppe
Wählbare Rechtsformen

Einzelunternehmen

  • Entreprise individuelle

  • Auto-entrepreneur

Unternehmen

  • Société anonyme (SA)

  • Société par actions simplifiée

  • Société à responsabilité limitée (SARL)

  • SARL unipersonelle

  • Société en commandite

  • Groupe d'intérêt économique

  • Société européene

  • Société coopérative agricole (SCA)

  • Société d'assurance mutuelle

  • Société coopérative commerciale particulière

  • Société en nom collectif

Verein (NPO)

  • Association

Stiftung (NPO)

  • Fondation

Öffentliche Verwaltung

  • Administration de l'état

  • Collectivité territoriale

  • Etablissement public-administratif

  • Société civile

Italien

Rechtsformgruppe
Wählbare Rechtsformen

Einzelunternehmen

  • Ditta Individuale

  • Società semplice (S.s.)

Unternehmen

  • Società in accomandita per azioni (S.a.p.a.)

  • Società in accomandita semplice (S.a.s.)

  • Società in nome collettivo (S.n.c)

  • Società cooperativa

  • Società per azioni (S.p.A.)

  • Società a responsabilità limitata (S.r.l.)

Verein (NPO)

  • Associazione non riconosciuta

  • Associazione riconosciuta

Stiftung (NPO)

  • Fondazione

Öffentliche Verwaltung

  • Amministrazione pubblica

Niederlanden

Rechtsformgruppe
Wählbare Rechtsformen

Einzelunternehmen

  • Eenmanszaak

  • Maatschap

Unternehmen

  • Naamloze Vennootschap (NV)

  • Besloten Vennootschap (BV)

  • Commanditaire Vennootschap (CV)

  • Europees Economisch Samenwerkingsverband (EESV)

  • Europese Coöperatieve Vennootschap (SCE)

  • Europese Naamloze Vennootschap (SE)

  • Vennootschap Onder Firma (VOF)

  • Onderlinge Waarborgmaatschappij

  • Coöperatie

Verein (NPO)

  • Kerkgenootschap

Stiftung (NPO)

  • Stichting

Öffentliche Verwaltung

  • Kroondomein

  • Overheidsinstantie

Dänemark

Rechtsformgruppe
Wählbare Rechtsformen

Einzelunternehmen

  • Enkeltmandsvirksomhed

  • Interessentskab

Unternehmen

  • Aktieselskab

  • Iværksætterselskab

  • Anpartsselskab

  • Kommanditselskab

Verein (NPO)

  • Forening

Stiftung (NPO)

  • Stiftelse

Öffentliche Verwaltung

  • Offentlig administration

Vereinigtes Königreich

Rechtsformgruppe
Wählbare Rechtsformen

Einzelunternehmen

  • Sole trader

Unternehmen

  • Private Limited Company (Ltd.)

  • Public Limited Company (PLC)

  • Limited Partnership (LP)

  • General Partnership (GP)

Verein (NPO)

  • Charitable Company

Stiftung (NPO)

  • Foundation

Öffentliche Verwaltung

  • Public administration

Luxemburg

Rechtsformgruppe
Wählbare Rechtsformen

Einzelunternehmen

  • Entreprise individuelle

  • Société en commandite simple

  • Société en commandite spéciale

  • Société en nom collectif

  • Société civile

Unternehmen

  • Société à responsabilité limitée

  • Société anonyme

  • Société en commandite par actions

  • Société européenne

Verein (NPO)

  • Association

Stiftung (NPO)

  • Fondation

Öffentliche Verwaltung

  • Administration publique

Bulgarien

Rechtsformgruppe
Wählbare Rechtsformen

Einzelunternehmen

  • Ednoličen Tǎrgovec (ET)

Unternehmen

  • Aktsionerno druzhestvo (AD)

  • Družestvo s ograničena itgovornost (OOD)

  • Komanditno družestvo s akcii (KDA)

  • Evropejska kooperacija

  • Evropejska kompanija

  • Zakon za kooperaciite

  • Komanditno družestvo (KD)

  • Sǎbiratelno družestvo (SD)

Verein (NPO)

  • Asociacija

Stiftung (NPO)

  • Fondacija

Öffentliche Verwaltung

  • Publična administracija

Dokument zum Unternehmensnachweis

Aus regulatorischen Gründen sind wir dazu verpflichtet, die gemachten Angaben zu überprüfen. Je nachdem welche Rechtsform Du gewählt hast, erfolgt die Verifizierung mit anderen amtlichen Registrierungsunterlagen.

Die folgende Tabelle zeigt, mit welchen Dokumenten und Informationen die jeweiligen Rechtsformen verifiziert werden können.

Rechtsform
Geschäftsangaben
Unternehmensnachweis

Einzelunternehmen

  • Vollständiger gesetzlicher Name

  • Handelsname (optional)

  • Handelsregisternummer (optional)

  • MwSt-Nummer (optional)

  • Branchenangaben

  • Adresse des Hauptsitzes

  • Website

  • Kontaktangaben

  • Handelsregisterauszug (optional)

Unternehmen

  • Vollständiger gesetzlicher Name

  • Handelsname (optional)

  • Handelsregisternummer

  • MwSt-Nummer (optional)

  • Branchenangaben

  • Adresse des Hauptsitzes

  • Website

  • Kontaktangaben

  • Handelsregisterauszug

Vereine

  • Vollständiger gesetzlicher Name

  • Handelsname (optional)

  • Handelsregisternummer (optional)

  • MwSt-Nummer (optional)

  • Branchenangaben

  • Adresse des Hauptsitzes

  • Website

  • Kontaktangaben

  • Handelsregisterauszug (optional)

  • Statuten

  • Vorstandsregister

Stiftungen

  • Vollständiger gesetzlicher Name

  • Handelsname (optional)

  • Handelsregisternummer (Pflicht bei CH-Stiftungen)

  • MwSt-Nummer (optional)

  • Branchenangaben

  • Art der Stiftung

  • Widerrufbarkeit der Stiftung

  • Adresse des Hauptsitzes

  • Website

  • Kontaktangaben

  • Handelsregisterauszug (Pflicht bei CH-Stiftungen)

  • Stiftungsurkunde

  • Statuten

Öffentliche Verwaltung

  • Vollständiger gesetzlicher Name

  • Handelsname (optional)

  • Handelsregisternummer (optional)

  • MwSt-Nummer (optional)

  • Branchenangaben

  • Adresse des Hauptsitzes

  • Website

  • Kontaktangaben

  • Gemeinde-, Kantons- oder Bundesorgan (optional)

Personenangaben

Die Artikel 3. und 4. des Geldwäschegesetzes (GwG) regeln, welche Personen in finanzgeschäftlichen Entscheidungen angegeben werden müssen. Für Dich als Händler bedeutet das:

  • dass die gesetzlich vertretende Person, die zur Unterschrift berechtigt ist, erfasst werden muss. Bei Kollektivunterschriften müssen mindestens zwei gesetzliche Vertreter angegeben werden.

  • dass die wirtschaftlich berechtigten Personen (Ultimate Business Owner, UBO) erfasst werden müssen: Alle Gesellschafter, die 25 % oder mehr Unternehmensanteile besitzen, müssen erfasst werden. Wenn es keine eindeutig wirtschaftlich berechtigte Person gibt, muss der Kontrollinhaber (fiktiver UBO) angegeben werden (z. B. die geschäftsführende Person, die die Kontrolle über die Organisation und die entsprechenden Vermögenswerte ausübt).

Die selbe Person kann sowohl gesetzlich verantwortlich als auch wirtschaftlich berechtigt sein. Beispielsweise trifft dies zu, wenn ein Gesellschafter 25 % oder mehr Unternehmensanteile besitzt und berechtigt ist, im Namen des Unternehmens zu unterzeichnen.

Uns ist bewusst, dass die gesetzliche Definition wirtschaftlich berechtiger Personen nicht immer einfach zu verstehen ist. Zwecks besserer Erläuterung haben wir in der folgenden Tabelle einige konkrete Beispiele zusammengestellt.

Personen mit 25 % oder mehr Unternehmenanteilen (UBO) In einem Unternehmen können Personen, die 25 % oder mehr der Unternehmensanteile haben, als wirtschaftlich Berechtigte (UBO) angesehen werden. Beispiel 1: Das Beispielunternehmen "Exampe & Partners" hat die gesamten Anteile zu je 25 % auf vier Gesellschafter verteilt. Dieser Gewinnanspruch macht sie alle zu UBO der Organisation. Daher müssten sie alle angegeben werden (inkl. Dokumente). Falls lediglich eine Person 25 % oder mehr Anteile hätte, wäre diese Person alleiniger UBO. Beispiel 2: Tom ist das einzige Mitglied, das das Beispielunternehmen "Yoga Studio Example" finanziert, und besitzt daher 100 % der Unternehmensanteile. Er hat keine formale Rolle im Unternehmen, sondern fungiert als deren externer Stakeholder. In diesem Fall ist Tom aufgrund der tatsächlichen Kontrolle (inkl. Gewinnanspruch), die er über das Unternehmen ausübt, ein UBO. Falls niemand 25 % oder mehr der Unternehmenanteile besitzt, muss der Kontrollinhaber als fiktiver UBO angegeben werden. Personen, die auf sonstige Weise eine tatsächliche Kontrolle ausüben (Kontrollinhaber, fiktive UBO) Wenn ein Unternehmen keinen UBO hat, ist es notwendig, einen oder mehrere fiktive UBO zu bestimmen. Ein fiktiver UBO ist eine natürliche Person, die tatsächlich über das Unternehmen bestimmen und über das entsprechende Vermögen verfügen kann. Beispiel: Die Zweckgemeinschaft "Organisation des Example Festivals", die als Einfache Gellschaft organisiert ist, besteht aus 5 Mitgliedern, die je 20 % der Anteile besitzen. Der Geschäftsführer ist allerdings dazu berechtigt, alleine Entscheidungen zu treffen und verfügt über das vorhandene Vermögen. Der Geschäftsführer wäre in diesem Fall ein fiktiver UBO.

Personen mit 25 % oder mehr Unternehmensanteilen (UBO) In einem Unternehmen können Personen, die 25 % oder mehr der Unternehmensanteile besitzen, als wirtschaftlich Berechtigte (UBO) angesehen werden. Beispiel 1: Die "Beispiel GmbH" hat ihre gesamten Anteile zu je 25 % auf vier Gesellschafter verteilt. Der Gewinnanspruch macht alle vier zu UBO der Vereinigung. Daher müssen alle Gesellschafter angegeben werden (inkl. Dokumente). Falls lediglich eine Person 25 % oder mehr Anteile hätte, wäre diese Person der alleinige UBO. Beispiel 2: Tom ist das einzige Mitglied, das die "Example AG" finanziert, und besitzt daher 100 % der Unternehmensanteile. Er hat keine formale Rolle in diesem Unternehmen, sondern fungiert als deren externer Stakeholder. In diesem Fall ist Tom aufgrund der tatsächlichen Kontrolle (inkl. Gewinnanspruch), die er über die "Example AG" ausübt, ein UBO. Falls niemand 25 % oder mehr Unternehmenanteile besitzt, muss der Kontrollinhaber als fiktiver UBO angegeben werden. Personen, die auf sonstige Weise eine tatsächliche Kontrolle ausüben (Kontrollinhaber, fiktive UBO) Wenn ein Unternehmen keinen UBO hat, ist es notwendig, einen oder mehrere fiktive UBO zu bestimmen. Ein fiktiver UBO ist eine natürliche Person, die tatsächlich über das Unternehmen bestimmen und über das entsprechende Vermögen verfügen kann. Beispiel: Die "Sample AG" zählt mehr als 150 Aktionäre, wobei keiner 25 % oder mehr Anteile besitzt. Der Geschäftsführer ist allerdings dazu berechtigt, Entscheidungen zu treffen und verfügt über das vorhandene Vermögen. Er wäre in diesem Fall ein fiktiver UBO.

Vereine kennen von Grund auf keine wirtschaftlich Berechtigten. Deshalb müssen alle Mitglieder des Vereinsvorstandes, die 25 % oder mehr der Stimmrechte besitzen, angegeben werden.

Falls dies bei keinem Mitglied des Vereinsvorstandes der Fall ist, muss ein Vorstandsmitglied angegeben werden, das sowohl die Kontrolle über den Verein als auch die Verfügung über das Vereinsvermögens ausüben kann. Wir empfehlen, den Präsidenten der Vereins anzugeben.

Stiftungen kennen von Grund auf keine wirtschaftlich Berechtigten. Sie geben jeweils die gesetzlichen Vertreter an. Des weiteren ist eine schriftliche Erklärung (lediglich die Personenangaben ohne Beweisdokumente) der folgenden Personen notwendig:

  • Gründer der Stiftung (Personen oder Organisationen)

  • Festgelegte Begünstigte (Personen oder Organisationen)

  • Alle Mitglieder des Stiftungsrates, die 25 % oder mehr der Stimmrechte besitzen

Die schriftliche Erklärung wird in Deinem Payrexx-Konto verlinkt sein und kann vollständig online ausgefüllt werden. Alle relevanten Angaben für die schriftliche Erklärung sind in der Stiftungsurkunde zu finden.

Öffentliche Verwaltungen kennen von Grund auf keine wirtschaftlich Berechtigten. Öffentliche Verwaltungen geben die gesetzlichen, unterschriftsberechtigten Vertreter an. Die angegebenen Personen müssen darüber hinaus auf der Website der jeweiligen öffentlichen Verwaltung auffindbar sein.

Die folgenden Dokumente und Informationen müssen für sämtliche Personen eingereicht werden:

  • Vorname und Name

  • Geburtsdatum

  • E-Mail-Adresse

  • Telefonnummer

  • Farbige Kopie eines Identitätsnachweises (nur Personalausweis, Reisepass oder Führerausweis sind zulässig)

  • Privatadresse und Land

  • Bestätigung der Privatadresse (nur Strom- und Wasserrechnung, Bankkontoauszug oder amtliches Dokument gültig)

  • mindestens ein (bei Kollektivunterschriften zwei) gesetzliche Vertreter müssen angegeben werden

Identitätsbestätigung

Folgende Dokumente werden zur Bestätigung der Identität akzeptiert:

  • Pass

  • Identitätskarte/ Personalausweis

  • Führerausweis

Die hochgeladene Ausweiskopie muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Der Ausweis muss gültig (und nicht abgelaufen) sein.

  • Vorder- und Rückseite müssen ersichtlich sein.

  • Das Bild des Ausweises muss lesbar, in guter Qualität und in Farbe sein.

  • Alle vier Ecken müssen sichtbar sein (nicht abgeschnitten oder unvollständig).

  • Das Dateiformat muss JPG oder PNG sein.

Bestätigung Privatadresse

Folgende Dokumente werden für die Bestätigung der Privatadresse akzeptiert:

  • Strom- oder Wasserrechnung

  • Bank- oder Kreditkartenauszug (Beträge dürfen unleserlich gemacht werden)

  • amtliches Dokument

Beispiele

Das hochgeladene Dokument muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • ausgestellt innerhalb der letzten 6 Monate (Datum muss ersichtlich sein)

  • vollständiger Name und Privatadresse der Person müssen ersichtlich sein

  • muss von guter Qualität, lesbar und in Farbe sein

  • alle vier Ecken müssen sichtbar sein (nicht abgeschnitten oder unvollständig, jedoch können irrelevante Informationen unleserlich gemacht werden)

Angaben zum Bankkonto

  • Währung des Kontos

  • Land der Bank

  • Swift-Code (BIC)

  • IBAN-Nummer

Banken haben strenge Richtlinien und nehmen Zahlungen meist nur an, wenn der Zahlungsempfänger zu 100 % mit dem eingetragenen Kontoinhaber übereinstimmt. Es ist deshalb wichtig, die korrekten Zahlungsinformationen und die korrekte Unternehmensart anzugeben:

  • Einzelunternehmen gelten als natürliche Personen. Das Bankkonto muss daher auf den persönlichen Namen der Person und nicht auf den Firmennamen lauten.

  • Andere Unternehmensarten wie GmbH oder AG gelten als juristische Person. Das Bankkonto muss deshalb auf den Firmennamen lauten und darf nicht auf eine natürliche Person eingetragen sein.

  • Gemeinnützige Organisationen wie Vereine oder Non-Profit-Organisationen müssen ein Konto lautend auf den Namen der Organisation haben.

Mehr Informationen zu Auszahlungen und Bankkonten finden Sie in folgendem Artikel:

Angaben zu Produkten und Dienstleistungen

Wir benötigen Informationen darüber, welche Produkte verkauft respektive welche Dienstleistungen angeboten werden:

  • Beschreibung der Produkte oder Dienstleistungen, die in Deinem Shop verkauft werden

  • geschätzter monatlicher Umsatz

  • Firmenbezeichnung

  • wiederkehrende Transaktionen (z. B. ob Produkte oder Dienstleistungen gegen monatliche, vierteljährliche, jährliche etc. Zahlungen angeboten werden)

  • Link zur Website

Aus Sicherheitsgründen können wir keine High Risk Businesses akzeptieren. Die Liste nicht unterstützter Geschäftsmodelle findest Du unter folgendem Link:

Prüfung

Nachdem Du alle benötigten Dokumente und Informationen eingereicht hast, prüft unser Onboarding-Team Deinen Antrag schnellstmöglich.

Alle Anträge, die an Werktagen vor 16.00 Uhr eingehen, werden noch am selben Tag von uns bearbeitet.

Sollten wir Rückfragen zu Deinem Antrag haben, erhältst Du von unserem Onboarding-Team zeitnah eine E-Mail.

Die folgende Tabelle beinhaltet alle Rechtsformen der , in denen Payrexx Pay und/oder Payrexx Pay Plus verfügbar sind.

Zum Bankkonto, auf das die von Payrexx erfolgen sollen, benötigen wir die folgenden Angaben:

Akzeptierte Dokumente

✅ Schreiben einer staatlichen Behörde

✅ steuerliches Schreiben

✅ Wohnsitzbestätigung

Nicht akzeptierte Dokumente

❌ Beleg

❌ Post / Brief

❌ Brief einer Versicherung

❌ Mobiltelefon-Rechnung

Länder
Auszahlungen
Auszahlungs-Einstellungen
Nicht unterstützte Geschäftsmodelle
geschäftliche Angaben
persönliche Angaben
gültiges Bankkonto